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Beitragsordnung

des Turn- und Sportvereins Wentorf-Sandesneben von 1945 e.V.

§1  Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2  Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren und Umlagen.

 

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3  Beiträge

9,00 €

monatlich für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mit Nachweis für Schüler/Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

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13,00 €

monatlich für Erwachsene (nach Vollendung des 18 Lebensjahres).

 

26,00 €

monatlich für Familien.

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Sonderbeiträge (Abbuchung bzw. Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit den Beiträgen)

Tennis:

2,50 €  monatlich für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

7,00 €  monatlich für Erwachsene

0,00 €  jährlich alle Erwachsenen ab 18 Jahre für Platzpflege. (Abbuchung jährlich)

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Ballett:

10,00 € monatlich für alle Mitglieder

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Basketball:

4,50 € monatlich für alle Mitglieder

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(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

 

(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme einer ermäßigten Beitragsform. (Familienbeitrag, Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

 

(4) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Ausnahmen sind zu beantragen und werden durch den Vorstand entschieden. Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

 

(5) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein.

Ist der Betrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

 

(6) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

 

(7) Sparten können auf Beschluss der Spartenversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Beiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die jeweilige Sparte darüber zu informieren.

§4  Gebühren

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

 

Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§5  Vereinskonto

IBAN:                  DE61 2305 2750 0008 0020 88
BIC:                     NOLADE21RZB

Kreditinstitut:     Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.

Wentorf A.S., 30.06.2019

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gez. Wolfgang Püst

1. Vorsitzender

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