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Sportunfallversicherung
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Im Falle einer Sportverletzung kann das Vereinsmitglied unter Beteiligung des Vereins ergänzend zur gesetzlichen/privaten Krankenversicherung einen Sportunfall über die Unfallversicherung des Vereins melden.
Im Rahmen einer Spielgemeinschaft verletzte Sportler*innen werden gebeten, über ihren Stammverein die Sportverletzung zu melden.
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Ein eventueller Leistungsaustausch findet dann unter den Versicherungen statt, meist ohne dass der Betroffene hierüber informiert wird.
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Zuständig innerhalb des Vereins ist ausschließlich die 1. Schriftwartin des Vereins.
Nur im Verhinderungsfall ist die Sportverletzung über den vertretungsberechtigten Vorstand abzuwickeln.
Annegrete Schulz
Tel.: 0152-01744328
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