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Sportunfallversicherung

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Im Falle einer Sportverletzung kann das Vereinsmitglied unter Beteiligung des Vereins ergänzend zur gesetzlichen/privaten Krankenversicherung einen Sportunfall über die Unfallversicherung des Vereins melden.

Im Rahmen einer Spielgemeinschaft verletzte Sportler*innen werden gebeten, über ihren Stammverein die Sportverletzung zu melden.

Ein eventueller Leistungsaustausch findet dann unter den Versicherungen statt, meist ohne dass der Betroffene hierüber informiert wird.

Zuständig innerhalb des Vereins ist ausschließlich die 1. Schriftwartin des Vereins.

Nur im Verhinderungsfall ist die Sportverletzung über den vertretungsberechtigten Vorstand abzuwickeln.

Annegrete Schulz

Tel.: 0152-01744328

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